Forderungen des Finanzamts
- Prüfung des Steuerbescheids innerhalb der Einspruchsfrist
- Beratung im Vollstreckungsverfahren
- Abwehr von Haftungsbescheiden
- Nachzahlungsforderungen nach einer Betriebsprüfung
Bei Zweifel an Ihrem Steuerbescheid oder Forderungen des Finanzamts nehme ich eine eingehende Prüfung vor. Sollten Sie sich strafbar gemacht haben, etwa im Falle von Steuerhinterziehung, setze ich mich für Ihre Interessen ein.
Wenn Sie Probleme mit dem Finanzamt haben, stehe ich Ihnen sachkundig zur Seite. Bei Zweifel an Ihrem Steuerbescheid oder Forderungen des Finanzamts nehme ich eine eingehende Prüfung vor. Sollten Sie sich strafbar gemacht haben, etwa im Falle von Steuerhinterziehung, setze ich mich für Ihre Interessen ein. Lassen Sie sich beraten!
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch oder per Mail.
Ich kläre Sie über Ihre Situation und Ihre Möglichkeiten auf, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
Ich kümmere mich um die Kommunikation mit dem Finanzamt und vertrete Sie gegebenenfalls vor dem Finanzgericht.
Direkt anrufen und beraten lassen: (0761) 51 56 93 70
Fachspezifische Kompetenz
Als Anwalt für das Steuerrecht verfüge ich über umfangreiche fachliche Kenntnisse. Das ermöglicht es mir, Ihnen auch bei schwierigen steuerlichen Sachverhalten Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen.
Rechtssichere & erfolgreiche Lösungsstrategien
Mit einer anwaltlichen Beratung sind Sie auf der sicheren Seite. Ich vertrete Sie gegenüber dem Finanzamt, um zu hohe Nachzahlungen und Strafbarkeit zu vermeiden.
Zeitnahe Termine möglich
Die Anliegen meiner Mandanten sind meist dringend und mitunter existenzbedrohend. Sie erhalten daher einen zeitnahen Termin, damit ich fristgerecht alle wichtigen Maßnahmen treffen kann.
Gerne können Sie mir auch eine Nachricht hinterlassen. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück!